LVwG Steiermark gibt drei Maßnahmenbeschwerden gegen die Polizeisperre von Selbstbedienungs-Autowaschanlagen nachträglich Recht
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Das Verwaltungsgericht unterstreicht – auch in Corona-Zeiten – die Rechtmäßigkeit der wertvollen Dienstleistungen unserer Unternehmensgruppe, die in Österreich, Liechtenstein und der Schweiz rund 50 Autowaschanlagen betreibt!Mag. Christian Sassmann/UNIWASH
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Die klaren Entscheidungen des LVwG entziehen vor allem auch den zahlreichen Verwaltungsstrafverfahren gegen Betreiber und Kunden von Autowaschanlagen die Basis!RA Dr. Dieter Neger
Das Verwaltungsgericht stellte insbesondere auch fest, dass Selbstbedienungs-Autowaschanlagen als Automaten nie dieser „Betretungsverordnung“ unterfallen waren und ungehindert benützt werden durften. Als Reinigungsdienstleistung galt für diese Betriebsanlagen und ihre Benützer außerdem die einschlägige Ausnahmebestimmung der Verordnung. Überdies ist – so das LVwG – das Corona-Ansteckungsrisiko gerade in den Selbstbedienungs-Autowaschanlagen äußerst gering.
Mag. Christian Sassmann/UNIWASH: „Das Verwaltungsgericht unterstreicht – auch in Corona-Zeiten – die Rechtmäßigkeit der wertvollen Dienstleistungen unserer Unternehmensgruppe, die in Österreich, Liechtenstein und der Schweiz rund 50 Autowaschanlagen betreibt!
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RA Dr. Dieter Neger: „Die klaren Entscheidungen des LVwG entziehen vor allem auch den zahlreichen Verwaltungsstrafverfahren gegen Betreiber und Kunden von Autowaschanlagen die Basis!
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